Papageien und Sittiche
Fußringe: Geschlossen oder offen?
von danis
Papageien und Sittiche müssen in Deutschland beringt werden.
Hierzu gibt es zwei verschiedene Sorten Fußringe:
1. Die offenen Ringe
Sie werden vom Fachverband zoologischer Fachbetriebe in Langen ausgegeben. Der
Aufbau der Ringe ist folgender:
Hier ein Beispiel für eine Ringnummer:
1234 123
Hierbei handelt es sich bei der ersten Nummer 1234 um die Nummer, die dem
jeweiligen Züchter zugeordnet wurde. Diese Nummer kann sich in der
Zuchtlaufbahn immer wieder ändern. Nicht jeder hat eine bestimmte Nummer,
sondern er bekommt immer wieder eine neue zugeteilt, wenn er die Ringe
aufgebraucht hat und neue Ringe beantragt.
123 ist dann die laufende Nummer des Vogels.
Diese Ringe kann man aufbiegen und sie auch noch einem ausgewachsenen Vogel
anpassen. Er wird dann um den Fuß gelegt und wieder zugedrückt.
2. Die geschlossenen Ringe
Man bekommt sie bei der AZ oder beim DKB, dies sind die beiden Organisationen,
die hier in Deutschland am gängigsten sind.
Hier ein Beispiel für eine Ringnummer:
1234 00 123
Die erste Nummer (1234) ist die Züchternummer, die einmal vergeben wird und die
der Züchter dann immer behält.
Die 00 ist die Jahreszahl, in der der Vogel beringt wurde, hier dann z.B. im
Jahr 2000.
Die 123 am Schluß ist dann die laufende Nummer des Vogels.
Geschlossene Ringe kann man den Vögeln nur als Küken aufziehen. Je nach Art und
Größe der Vögel bis maximal am 12. Lebenstag. Danach bekommt man sie nicht mehr
über das Gelenk. Die geschlossenen Ringe sind sogenannte
Jahresringe , das heißt, nach Ablauf des Jahres darf man sie nicht mehr
verwenden. AZ-Ringe haben auch jedes Jahr eine andere Farbe, so daß man auf den
ersten Blick sehen kann, wann der Vogel beringt wurde.
Abschließend möchte ich noch sagen, daß man beide Arten der Ringe nur bekommt,
wenn man eine Zuchtgenehmigung vorweisen kann. Die muß man der ersten
Bestellung beilegen.
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Verfasser des Artikels: DaniS
Revision: 1.2
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Kommentar von xanthi25:
Bei der Aufstellung der Ringvergabestellen fehlt der BNA - Hambrücken- Der BNA und die Ringstelle des ZZF ist der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verein/Verband der die Ringe gegen Vorlage der Zuchtbescheinigung an alle ausgeben darf. Gruß Xanthi25
Added at: 2038-01-19 04:14
Kommentar von Xanthi25:
Bezüglich der Beringung bedarf es noch einer Richtigstellung. Mit geschlossenen Ringen können nur Jungtiere beringt werden, und zwar je nach Größe der Tiere bis zum 18.Tag.Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Füße/Knochen noch leicht zusammen zu bekomen,um den Ring über die Füße streifen zu können. Z.B. Graupapageien und Amazonen sollten spätestens bis zu diesem Tag beringt werden, sonst ist eine geschlossene Beringung nicht mehr möglich -ohne dass dem Tier Schaden zugefügt wird-.Gruß Xanthi25
Added at: 2038-01-19 04:14